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Einkommensteuer,IAB,Doppelstöckige Personengesellschaft

Meine Mandantin (GmbH & Co. KG) (KG1) ist 100-%-Gesellschafterin einer weiteren GmbH & Co. KG (KG2). Die KG1 bildet einen Investitionsbetrag im Jahr 2020 in Höhe von 50 % von 500.000 €. Kann die KG2 im Jahr 2020 zusätzlich auch einen IAB bilden?
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