Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einkommensteuer,Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,Vermietung und Verpachtung

Unser Mandant (GmbH) hat einen Mietvertrag mit zwei seiner Arbeitnehmer (Eheleute) geschlossen. Der Ehemann ist als Gesellschafter mit 50 % an der GmbH beteiligt. Seine Frau hält keine Beteiligung an der GmbH, ist jedoch als Arbeitnehmerin angestellt. Die Eheleute vermieten gemeinsam zwei Büroräume und eine Lagerfläche (im Dachgeschoss) im privaten Wohnhaus. Laut dem Vertrag wird die Lagerfläche als Warenlager genutzt. Die Miete i. H. v. 486 € (zzgl. USt) ist zu Beginn eines Monats zu zahlen. Die GmbH hat abweichend zum Vertrag mit Beginn des Mietverhältnisses am 01.09.2021 bereits die gesamte Miete für die verbleibenden Monate für 2021 gezahlt. Inwiefern stellt diese Konstellation (gemeinsame Vermietung der Ehegatten) eine Vermietung von Arbeitszimmern nach dem BMF-Schreiben vom 18.4.2019 (BStBl I 2019, 461) dar? Sind hier die Voraussetzungen der Fremdüblichkeit und des eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers zu beachten? Welche steuerlichen Konsequenzen hat diese Konstellation?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen