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Einkommensteuer,Fremdüblichkeit,Betriebsausgaben

Unsere Mandantin (GmbH) hat drei Gesellschafter-Geschäftsführer, die alle zu 33,33 % beteiligt sind. Es ist geplant, dass die GmbH eine Photovoltaikanlage anschafft und diese auf dem privaten Haus eines Gesellschafters errichtet. Die GmbH bezahlt die Anschaffungs- und Installationskosten der Anlage. Den Strom, der hier produziert wird, soll der Gesellschafter erhalten. Dieser zahlt der GmbH hierfür eine fremdübliche Vergütung. Könnte es bei dieser Konstellation steuerliche Probleme geben? Worauf ist hier zu achten? Des Weiteren soll die GmbH auf dem Grundstück eines anderen Gesellschafters einen Carport bauen. Dieser soll das betriebliche Firmenfahrzeug, das ihm die GmbH zur Nutzung überlassen hat, vor Schäden schützen. Eine Vergütung vom Gesellschafter erhält die GmbH hierfür nicht. Ist es ohne Weiteres möglich, die Kosten hierfür als Betriebsausgabe abzuziehen?
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