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Werbungskosten,Vermietung,Einkünfteerzielungsabsicht

Ein Mandant hat im November 2021 ein Haus gekauft, welches er bis 31.12.2022 selbst bewohnt. Dann zieht er weg, und das Haus soll vermietet werden. Bereits im Jahr 2022 werden Umbaumaßnahmen getätigt. Sind diese zu 100 % als Werbungskosten bei der V+V im Jahr 2022 zu berücksichtigen, da schon die Absicht besteht, es zu vermieten und nur deswegen umgebaut wird?
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