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Wegzug,Steuerpflicht

Einer unserer Mandanten plant, seinen bisherigen Wohnsitz (Erstwohnsitz) in Deutschland auf Dauer aufzugeben und einen neuen Wohnsitz im Ausland zu begründen. Der Wegzug ist nach Möglichkeit bereits im Dezember 2021 geplant. Im Jahr 2021 hat er bereits seine 50%ige Beteiligung an einer GmbH & Co. KG veräußert, ebenso seine 50%ige Beteiligung an einer GmbH. Ansonsten hat er außer zwei Häusern, von denen eines fremdvermietet ist und das andere bisher selbst genutzt wird, nach dem Wegzug keine wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland mehr. Nach meiner bisherigen Recherche tritt zum Zeitpunkt der Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland der Wechsel von der bisher unbeschränkten zur dann beschränkten Steuerpflicht (mit den Einkünften aus V+V gem. § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG bzw. ggf. Eink. aus Kap.verm. gem. § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG) ein. Im Rahmen der ESt-Erklärung 2021 sind die Einkünfte, die nach Eintritt der beschränkten Steuerpflicht angefallen sind, gesondert zu ermitteln. § 6 AStG ist nicht einschlägig, da die Beteiligung an der GmbH bereits vor dem Wegzug veräußert wurde, § 2 AStG ebenfalls nicht, da der Mandant weder in ein Niedrigsteuerland verzieht noch künftig wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hat. Meine Frage: Ist im Zusammenhang mit dem Wegzug aus steuerlicher Sicht sonst noch etwas zu beachten? Ein Hinweis noch: Die Ehefrau hat bereits im ersten Halbjahr 2021 ihren Wohnsitz in Deutschland aufgegeben und ist seither ausschließlich in Österreich ansässig.
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