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Einkommensteuer,Entnahme,Änderung Steuerveranlagung

Ein Mandant hat uns einen Übertragungsvertrag vorgelegt, welcher im Jahr 2007 eine Übertragung einer zu teilweise betrieblichen Zwecken (ca. 40 %) genutzten Immobilie gegen Nießbrauchvorbehalt zu Grunde liegt. Die Einnahmen aus der Fremdenvermietung wurden seither weiterhin als gewerbliche Einkünfte deklariert. Nun möchte der Nießbrauchsberechtigte die Vermietungstätigkeit einstellen, sodass die sich hieraus ergebenden stl. Konsequenzen zu klären sind. Für uns stellt sich die Frage, ob die Übertragung des Grundbesitzes im Jahr 2007 nicht bereits zu einer Privatentnahme geführt hat. Gemäß Kommentarmeinung (Schmidt) vertreten die Finanzverwaltung sowie der BFH doch die Auffassung, dass § 6 (3) EStG nicht anzuwenden ist, korrekt? Falls zutreffend, dürfte der Grundbesitz doch gar nicht mehr dem BV zuzuordnen sein und die Finanzverwaltung sollte aufgrund des „Zeitablaufs“ auch keine Möglichkeit der nachträglichen Besteuerung der Entnahme haben?
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