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Kapitalkonto III,§ 15a EStG

Im Gesellschaftsvertrag einer zu gründenden GmbH & Co. KG ist zu den Kapitalkonten wie folgt ausgeführt: Für jeden Kommanditisten werden fünf Konten geführt. a) Auf dem (festen) Kapitalkonto I wird die Einlage des Gesellschafters gebucht (→ Eigenkapital). Nach ihr bestimmt sich der Gewinnanteil, das Stimmrecht etc. … b) Auf dem Rücklagenkonto II werden die dem Gesellschafter zustehenden, aber nicht entnahmefähigen Gewinnanteile gebucht. Ebenso werden spätere Einlagen dem Rücklagenkonto II zugewiesen, vorbehaltlich eines Gesellschafterbeschlusses, der eine Einstellung in das Kapitalkonto I ermöglicht. In beiden Fällen liegt Eigenkapital vor. c) Auf dem variablen Kapitalkonto III werden sämtliche Bewegungen aufgrund der festgestellten und tatsächlich verwendeten Jahresergebnisse (Gewinn- und Verlustanteile, Entnahmen etc.) erfasst (→ Eigenkapital). d) Auf einem Verlustvortragskonto IV werden die einen Gesellschafter ggf. betreffenden Verlustanteile gebucht (→ Eigenkapital). e) Die jederzeit fälligen Ansprüche zwischen der KG und ihren Gesellschaftern – und umgekehrt – (z.B. aus Darlehen, Aufwendungsersatz, beschlossenen und entnahmefähigen Gewinnanteilen) werden auf einem eigenen Konto V (Privat- oder Sonder-BV-Konto) erfasst und stellen steuerlich im Zweifel Sonder-BV dar. Aus Sicht der KG handelt es sich um Fremdkapital. Die Kapitalkonten I–IV sind unverzinslich; das Konto V wird mit 2 % p.a. verzinst. Außerdem: A) Der in dem Jahresabschluss ausgewiesene Gewinn wird unter den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Festkapitalkonten geteilt. B) Gesellschafter können eigenmächtig die Auszahlung derjenigen Beträge zulasten ihres Kapitalkontos III verlangen – soweit dort ausreichend Guthaben vorhanden ist –, welche sie für die aus ihrer Beteiligung resultierende Einkommensteuer nebst Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag benötigen. Im Übrigen beschließt die Gesellschafterversammlung über Auszahlungen. Frage: Sind die Regelungen noch aktuell/zeitgemäß oder gibt es eine andere Empfehlung? Was bedeutet Punkt B) und ist das in Ordnung?
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