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Einkommensteuer,Werbungskosten,Außergewöhnliche Belastungen

Ein Mandant erhielt von seinen Eltern ein Grundstück geschenkt. Das Grundstück gehörte den Eltern zu je 50 %. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus. Die Eltern behielten sich das vollumfängliche Nießbrauchsrecht vor. Weiter wurde der Sohn verpflichtet, monatlich einen Betrag von 300 € an die Eltern beziehungsweise den länger lebenden Partner zu bezahlen. Diese Verpflichtung ist nach Verbraucherpreisindex wertgesichert worden. Der Sohn fragt nun, ob er den Betrag von 300 € monatlich in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Die Eltern sind knapp über 80 Jahre alt. Der Wert des Nießbrauchsrechts und der Zahlungsverpflichtung dürften maximal circa 50 % des Werts der Immobilie erreichen. Aus der Immobilie erhält der Sohn also keinerlei Zahlungen. Der Sohn kann nach unserer Auffassung die Zahlungen von 300 € monatlich nicht als außergewöhnliche Belastungen oder dauernde Last oder als Werbungskosten oder anderweitig im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Ist dies zutreffend?
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