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Einkommensteuer,IAB,Werbende Tätigkeit

X und Y haben vor vielen Jahren die XY GbR gegründet und ein Gewerbe angemeldet mit dem Geschäftszweck des Betriebs einer Photovoltaikanlage. Die Anschaffung kam aber nie zustande. Nach Aktenlage wurde auch damals kein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben und bislang auch niemals Steuererklärungen. Mittlerweile ist die Anschaffung aber ernstlich geplant, und zwar Ende 2022/Anfang 2023, je nach Lieferfristen. X und Y würden in der GbR für die Anschaffung der Anlage gerne bereits einen Investitionsabzugsbetrag bilden, und zwar nach Möglichkeit im Jahr des Entschlusses, eine Anschaffung vorzunehmen. Dies ist das Jahr 2020. Frage: Ist es möglich, dass die GbR bereits im Jahr 2020 einen IAB bildet und diesen im Rahmen einer Feststellungserklärung beim Finanzamt beantragt? Ist für die Gewerbesteuer etwas Besonderes zu beachten?
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