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Wegzug,Abgabe Steuererklärung,EU/EWR

Die Spanierin Frau S lebte 2016 und bis April 2017 in Deutschland und bezog Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ab Mai 2017 wurde der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben und zurück nach Spanien gezogen. In Spanien wurde ab Mai ebenfalls als Arbeitnehmerin gearbeitet. Frage 1: Besteht für 2017 eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung? Ist diese zum 07.09.2022 verpflichtend noch nachzuholen? Frage 2: Welche Behörde stellt die EU/EWR-Bescheinigung aus, da es 2017 quasi zwei Ansässigkeitsstaaten gab? Benötigt Frau S für die Steuererklärung im Jahr 2017 die EU/EWR-Bescheinigung von Spanien, oder reicht ein Nachweis der Einkünfte (z.B. Steuerbescheid Spanien 2017)?
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