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Einkommensteuer,Sachbezug,Aufmerksamkeiten

Ein Mandant holt hin und wieder für seine Mitarbeiter Kleinigkeiten beim Bäcker (einfache Brötchen, belegte Brötchen, Teilchen usw.), welche die Mitarbeiter dann auf der Baustelle verzehren können. Wie sind diese Kosten zu behandeln? Handelt es sich hier um Aufmerksamkeiten und somit nicht um Arbeitslohn bei den Arbeitnehmern? Oder handelt es sich dabei bereits um eine Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber?
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