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Schuldzinsenabzug,Immobilienübertragung,§ 4 Abs. 4 EStG

A hat den Betrieb (Rechtsanwaltskanzlei) seiner Eltern und die betrieblich genutzte Immobilie von seinen Eltern übertragen bekommen. Die Schulden bei der Bank für die Immobilie wurden nicht auf den Sohn umgeschrieben, da hierfür eine hohe Gebühr der Bank fällig ist. Der Sohn zahlt die Tilgung und die Zinsen an die Eltern. Die Eltern zahlen dann die Tilgung und die Zinsen an die Bank weiter. Fragen: Können die Zinsen beim Sohn als Betriebsausgaben geltend gemacht werden? Muss das Darlehen von den Eltern auf den Sohn umgeschrieben werden?
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