Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einkommensteuer,Umschulung,Vorweggenommene Werbungskosten

Meine Mandantin hat im Jahr 2020 eine Umschulung, getragen von der Agentur für Arbeit, absolviert. Aufgrund von Corona musste diese zum Großteil im Homeschooling stattfinden, da Frontalunterricht nicht möglich war. Für die 200 Tage Homeschooling haben wir in der Einkommensteuererklärung für 2020 600 € Werbungskosten geltend gemacht. Diese wurden vom Finanzamt gestrichen, da man dort der Meinung ist, dass dieser Werbungskostenabzug an Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gebunden sei, welche meine Mandantin im Jahr 2020 nicht hatte. Sie bezog nur ALG 1. Ab 2021 hat meine Mandantin nach der Umschulung eine entsprechende Beschäftigung aufgenommen. Müssten die 600 € nicht als vorweggenommene Werbungskosten behandelt werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen