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Unbeschränkte ESt-Pflicht,Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt

Mein Mandant kommt aus der Ukraine! Und hat Kapitalvermögen auf einer Bank in der Ukraine und in Polen auf einer polnischen Bank. Er war in der Ukraine steuerpflichtig und hat dort auch Steuern bezahlt. Entsprechende Bescheinigungen (vergleichbar mit deutschem Recht?) sollen vorliegen. Dieses Kapital möchte er nach Deutschland transferieren. Welche Dinge müssen beachtet werden? Er will einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland einrichten. Ab wann ist er in Deutschland steuerpflichtig? Nach sechs Monaten dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland? Aus früheren Jahren hatte er einmal eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese ist derzeit abgelaufen.
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