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Betriebsvermögen,Arbeitszimmer

Unser Mandant ist Unternehmer (EU) und gleichzeitig angestellt bei einem fremden Dritten. Das häusliche Arbeitszimmer nutzt er für beide Tätigkeiten, wobei der Umfang für das Einzelunternehmen deutlich höher ist. Ist das Büro notwendiges Betriebsvermögen (nicht untergeordnete Bedeutung, keine weitere Privatnutzung)? Wie kann man argumentieren, dass es kein BV ist? Seit einem Jahr ist die Ehefrau des Unternehmers angestellt im Unternehmen und arbeitet ebenfalls vom häuslichen Arbeitszimmer aus. Ändert das etwas an der Beurteilung?
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