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Tilgungsbestimmung,Aufteilung der Steuerschuld,Vorauszahlungen

Der Ehemann erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung, die Ehefrau erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb. Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden ohne besondere Tilgungsbestimmung geleistet. Da die Ehefrau negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, kommt es zu einer Einkommensteuererstattung, resultierend aus Lohnsteuerabzug und den Vorauszahlungen. Inzwischen ist die Ehe geschieden. Nach einer Betriebsprüfung erkennt das Finanzamt die Verluste der Ehefrau nicht an, es kommt zu einer Einkommensteuer-Nachzahlung. Wie werden die Vorauszahlungen bzw. zwischenzeitlich erfolgten Steuererstattungen auf die beiden Ehegatten verteilt, wenn nach Ergehen der Änderungsbescheide die Nachzahlungen feststehen und ein Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld gem. §§ 268 ff. AO gestellt wird?
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