Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Kirchensteuer,Austritt,besonderes Kirchgeld

Das Ehepaar AB ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. A und B sind beide kirchensteuerpflichtig in NRW (römisch–katholisch). A hat pro Jahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 150 T€. Der Ehegatte B hat keine steuerpflichtigen Einnahmen. A entscheidet sich im Juli 2022, aus der Kirche auszutreten. Frage: Fällt für die Ehegatten im Jahr 2022 und danach noch Kirchensteuer an? Gibt es ein besonderes Kirchgeld, welches nach dem Austritt des A gezahlt werden muss?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen