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Unterhaltsaufwendungen,Einkünfte und Bezüge

Mein Mandant möchte die Unterhaltszahlungen an seinen Sohn absetzen (Sohn studiert, kein Anspruch auf Kindergeld). Der Sohn hat einen Aushilfsjob (450 €). Im Jahr 2020 wurde dem Sohn zusätzlich zum geringfügig bezahlten Lohn eine Coronahilfe von 1.500 € ausbezahlt. Wird die Coronahilfe bei der Berechnung der eigene Bezüge/Einkünfte für die Berechnung der abzugsfähigen Unterhaltsleistungen einbezogen? Gehört sie zu den Einkünften/Bezügen, die nach § 33a (1) S. 5 EStG anzurechnen sind?
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