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Ummeldung Ehefrau,§ 26b EStG,Zweitwohnungsteuer

Wir bitten Sie um die Klärung des folgenden Sachverhalts: Unsere Mandanten sind seit ca. 20 Jahren verheiratet und wohnen im selben Haushalt in München, die Voraussetzungen zur Zusammenveranlagung im Rahmen der Einkommensteuererklärung sind somit erfüllt. Die Mandanten haben nun ein Ferienhaus an der Nordsee erworben und werden dieses ausschließlich selbst nutzen. Allerdings wird in diesem Ort Zweitwohnungsteuer für Ferienhäuser erhoben. Um diese Zweitwohnungsteuer zu umgehen, möchte die Ehefrau nun ihren ersten Wohnsitz von München an die Nordsee verlagern. Da die Mandantin ein Arbeitsverhältnis in München hat, würde sie dann ihren Zweitwohnsitz in München anmelden. Der Ehemann und die Kinder wohnen nach wie vor in München, und zwar mit Erstwohnsitz. Hat die Ummeldung der Ehefrau von München zur Nordsee als Zweitwohnsitz zur Folge, dass die Ehegatten künftig nicht mehr die Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuererklärung wählen könnten?
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