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Sozialversicherungspflicht,BU-Rente,gesetzlich

Der Mandant ist/war Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Nach zwischenzeitlich erfolgten Anteilsübertragungen an den Sohn und einer Abberufung als Geschäftsführer hat die Clearingstelle aufgrund eines vom Mandanten eingeleiteten Statusfeststellungsverfahrens die SV-Pflicht festgestellt. Neben seiner (reduzierten) Anstellung erhält der Mandant Berufsunfähigkeitsleistungen von der GmbH, welche von der GmbH wiederum durch eine BU-Versicherung abgedeckt sind. Die GmbH muss auch nur in dem Fall zahlen, wenn die BU-Versicherung greift. Es stellt sich nun die Frage, ob diese BU-Leistungen der GmbH ebenfalls der SV-Pflicht unterliegen. Der Mandant überlegt, die nun sozialversicherungspflichtige Anstellung bei der GmbH zu beenden, möchte jedoch auf die BU-Leistungen bis zum Renteneintrittsalter nicht verzichten.
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