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Steuerberatungskosten,Kosten der allgemeinen Lebensführung,Feststellung Wert Personengesellschaft

A ist mit 57,5 % Komplementär der A+B KG. B ist mit 42,5 % Kommanditist der A+B KG. A verstirbt, Rechtsnachfolger wird sein Sohn S. Für die Erbschaftsteuererklärung benötigt S den Wert des Anteils am Betriebsvermögen im Zeitpunkt des Todes von A. Die A+B KG beauftragt den Steuerberater mit der Feststellung des Werts des Anteils am Betriebsvermögen im Zeitpunkt des Todes von A. Der Steuerberater stellt der KG 15.000 € zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung. Frage: Sind die Kosten als Betriebsausgaben bzw. evtl. Sonderbetriebsausgaben abzugsfähig?
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