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Einkommensteuer,IAB,Gewinnberechnung

1. Bildung IAB im Jahr 2018 = 30.000 € Bildung IAB im Jahr 2020 = 50.000 € Kauf eines einzigen Wirtschaftsguts im Jahr 2021 für 80.000 € Dürfen beide IABs auf dieses eine WG aufgelöst werden? 2. IAB-Voraussetzung ab 2020: Gewinn 200.000 € Gewinn des Mandanten beträgt 180.000 €. Allerdings wurde in dem Jahr auch ein IAB aufgelöst i.H.v. 40.000 €. Diese Auflösung wurde gewinnmindernd in 2020 gebucht (Aufwandskonto gegen Anlagevermögen). Muss man diese 40.000 € jetzt wieder den 180.000 € hinzurechnen, um die Gewinngrenze für die Bildung eines neuen IAB zu prüfen?
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