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Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug,Einmaliges Nebengeschäft

Die E Holding GmbH hält Beteiligungen an fünf GmbHs und hat aktuell ausschließlich Beteiligungseinkünfte im Sinne des § 8b EStG. Es liegt daher eine Bescheinigung gem. § 44a (5) KStG vor für die Abstandsnahme für den Kapitalertragsteuereinbehalt bei Auszahlung von Dividenden. Die Holding kauft zwei Gemälde eines anerkannten Künstlers zur Wertanlage. Ein Verkauf ist aktuell nicht geplant, die Gemälde werden als Anlagevermögen ausgewiesen, es erfolgt keine planmäßige Abschreibung. Frage: Könnte der Kauf des Gemäldes auf Grund eines möglichen späteren Verkaufs und die dadurch zu versteuernde Wertsteigerung zum Versagen der §-44a-Bescheinigung führen?
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