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Übungsleiterpauschale,Juristische Person des öffentlichen Rechts,§ 3 Nr. 26 EStG

Wir haben diesen Freibetrag gem. § 3 Nr. 26 EStG angesetzt, obwohl die I GmbH offenbar eine Körperschaft privaten Rechts darstellt. Das Finanzamt will den Freibetrag nur anerkennen bei Schulen, die als Auftraggeber für Dozenten Körperschaften des öffentlichen Rechts darstellen. Ist diese Benachteiligung tatsächlich aktuelle Rechtsprechung bzw. gibt es laufende bzw. offene Verfahren, die diese Ungleichbehandlung in Zweifel ziehen?
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