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Zusammenveranlagung,Antrag

Wir beraten Eheleute, die seit 2013 seit ihrer Trennung einzelveranlagt werden. Bei einer Beratung aktuell beim Ehemann für KJ 2020 erfuhr ich, dass die Eheleute seit 2019 zwar in zwei Wohnungen, dennoch wieder zusammen leben. Die Ehefrau hat die Veranlagung 2020 bereits erledigt mit NZ 2 T€ und rechtskräftig, der Ehemann hat jetzt sein Erklärung eingereicht, für sich allein für 2020 keine Steuerschuld = 0 €, allerdings beantragen die Eheleute mit der gemeinsamen Erklärung für 2020 die Zusammenveranlagung unter dem Antrag, den Bescheid der Ehefrau aufzuheben. Die Eheleute waren davon ausgegangen, dass eine gemeinsame Wohnung vorliegen muss, insoweit war nach dem Termin klar, dass dies so nicht notwendig ist. Wir haben den Antrag gestellt mit einer gemeinsam unterschriebenen Erklärung der Eheleute, dass seit 2019 die Voraussetzungen wieder vorlagen.
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