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Betriebsaufgabe,§ 16 EStG,negatives Kapitalkonto

Eine OGH liquidiert/Betriebsaufgabe zum 31.12.2021. In diesem Zuge werden einzelne Grundstücke von je einzelnen Gesellschaftern entnommen und die restlichen Grundstücke verkauft. Durch die Entnahmen entstehen negative Kapitalkonten, die von den Gesellschaftern durch Einlage wieder ausgeglichen werden müssen. Diese Einlagen sind in der Notarurkunde als Gegenleistung benannt und aufgeführt. Die Gesellschafter wollen die Tarifermäßigung nach § 34 EStG (halber Steuersatz) nutzen. Ist dies möglich? Eine Veräußerung an sich selbst wäre laut ESt-Kommentar schädlich. Im Notarvertrag müssen die Gegenleistungen aufgenommen werden, da diese von den Gesellschaftern vereinbart wurden und der Notarvertrag sonst nichtig wäre.
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