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Privates Veräußerungsgeschäft,Scheidung,Eigene Wohnzwecke

Unsere Mandanten sind seit 30 Jahren verheiratet und haben den Stand Gütertrennung. Das gemeinsame Wohnhaus wurde vor sechs Jahren erworben und seitdem als Familienwohnheim genutzt. Der Ehefrau gehört ein Drittel des Hauses und ist damit im Grundbuch eingetragen. Nun haben sich die Ehegatten getrennt, und die Frau zieht im November 2022 mit der gemeinsamen Tochter aus. Der Ehemann übernimmt das Wohnhaus und möchte die Frau bezüglich des Hauses auszahlen. Laut der Fachliteratur kann sich hier eine Stolperfalle der Spekulationssteuer ergaben, wenn die Übertragung des Hauses erst nach Auszug der Ehefrau erfolgt. Sicher wäre man, wenn man die Übertragung noch vor dem Auszug vornimmt. Fragen: 1. Ist dies so richtig? Würde ein Notarvertrag noch vor dem Auszug reichen (Grundbuchänderung wäre dann bestimmt nach dem Auszug)? 2. Gibt es Übergangsfristen, um die Spekulationssteuer zu umgehen? Also was wäre, wenn der Notarvertrag erst nach dem Auszug Ende 2022 stattfindet oder erst im Laufe des Jahres 2023 oder gar erst bei Scheidung voraussichtlich 2024?
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