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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende,Einzelveranlagung,§ 24b EStG

Ehegatten werden im Dezember diesen Jahres heiraten und haben getrennte Wohnsitze. Es gibt keinen gemeinsamen Wohnsitz, wo beide gemeldet sind. Bei einem Ehegatten wohnt das leibliche Kind. Der andere Ehegatte wohnt in der eigenen Wohnung nahe der Tätigkeitsstätte. Kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei der Einzelveranlagung (getrennten Veranlagung) der Mutter beantragt werden? Ist der Entlastungsbetrag im Jahr der Eheschließung zeitanteilig zu berücksichtigen? Kann in Folgejahren der Entlastungsbetrag bei der getrennten Veranlagung berücksichtigt werden?
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