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Sozialversicherungspflicht,Kommanditist,Tätigkeitsvergütung

Sachverhalt: Gesellschaftsform: GmbH & Co. KG Gesellschafter A: Beteiligung 40 %, angestellt, Geschäftsführer (über die Komplementär-GmbH) Gesellschafter B: Beteiligung 40 %, angestellt, kein GF Gesellschafter C: Beteiligung 20 %, angestellt, kein GF Frage 1: Unterliegen die Gesellschafter A, B und C im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses der Sozialversicherungspflicht? Frage 2: Falls ja, kann dies über eine Sperrminorität o.Ä. im Gesellschaftsvertrag umgangen werden, bzw. welche Möglichkeiten bestehen, um nicht der Sozialversicherungspflicht zu unterliegen?
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