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Verschmelzung auf Schwestergesellschaft,Reinvermögen der übertragenen GmbH,Eigenkapitalausweis bei der übernehmenden GmbH

Gesellschafter C ist zu je 100 % an der A-GmbH und an der B-GmbH beteiligt. A-GmbH: gezeichnetes Kapital 25.000 €; Gewinnvortrag 100.000 € B-GmbH: gezeichnetes Kapital 25.000 €; Gewinnvortrag 50.000 € Die beiden GmbHs wurden verschmolzen, wobei die B-GmbH von der A-GmbH aufgenommen wurde. Im Verschmelzungsvertrag ist keine Kapitalerhöhung beschlossen worden. Fragen: 1. Wie ist das gezeichnete Kapital der B-GmbH buchhalterisch zu erfassen? Wird dies in die Kapitalrücklage eingestellt? 2. Wie wird der Gewinnvortrag der GmbH behandelt? Wird dieser zu dem Gewinnvortrag der A-GmbH addiert oder wird dieser in die Kapitalrücklage eingestellt?
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