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Übergangsverlust,Rechtsgrundlagen,§ 4 Abs. 3 EStG

Eine Mandantin muss zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG übergehen, nachdem sie zuvor nur Gewinnermittlungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG erstellen musste. Ich habe den Übergangsgewinn (bzw. hier Verlust wegen der Umsatzsteuerzahlungen etc. ) ermittelt und außerhalb der Bilanz erklärt. Das Finanzamt fordert nun auf, diesen Übergangsverlust mit dieser ersten Bilanz zu erklären. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann dies verlangt werden?
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