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Abfindungszahlung,Rechnungsabgrenzungsposten,Bilanzierung

Unsere Mandantin, ein Autohaus mit der Firmierung einer GmbH & Co. KG, erhält vom V-Mutterkonzern für die Auflösung ihres Händlervertrags mit dem V-Konzern eine einmalige Abfindung in Höhe von 97.000 € zum 30.03.2020. Die Abfindung wurde im Mai 2021 gezahlt. Die Forderung wurde im Jahr 2020 in voller Höhe eingebucht. Meine Fragen: 1. Da es sich um eine Geschäftsbeziehung über einen längerfristigen Zeitraum handelte, kann man diese Abfindung über einen mehrjährigen Zeitraum verteilen? 2. Können Sie sagen, ob sich diese Abfindung in irgendeiner Form auf einen Antrag auf Corona-Hilfen auswirkt?
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