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Bilanzierung Parkplätze,Kaufpreisaufteilung,§ 5 EStG

Der Stpfl. hat einen Supermarkt mit einer Gesamtfläche von 5.390 m2 im Betriebsvermögen angeschafft, der Wert des Grund und Bodens beläuft sich mit einem Bodenrichtwert von 6 € pro m2 auf 32.340 €. Enthalten sind 3.371 m2 Parkflächen als Außenanlagen. Wir stellen uns die Frage, in welcher Höhe die Parkflächen bewertet werden können. Sind die Parkflächen als eigenes Wirtschaftsgut (Außenanlage) zu bilanzieren? Im Kaufvertrag wurde keine Kaufpreisaufteilung vorgenommen. Gibt es dazu ein vereinfachtes Verfahren o.Ä.?
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