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Einkommensteuer,Betriebsvermögen,Bilanzierung

Fragestellung: Wie verhält es sich, wenn der GbR Anteil unter Nießbrauchsvorbehalt auf den Arzt übertragen wird? In diesem Fall wird dann dennoch eine Einlage in das Betriebsvermögen angenommen, die an die Eltern bezahlte Miete bleibt dann weiterhin Mietaufwand? ursprünglicher Sachverhalt #63767 (Gutachter steht nicht zur Verfügung): Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant betreibt eine Arztpraxis in angemieteten Räumen. Der Mietvertrag besteht mit einer GbR, an der die Eltern des Mieters zu je 1/2 beteiligt sind. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge soll nun jeweils 1/3 des GbR Anteils auf meinen Mandanten übertragen werden, so dass dieser zu 1/6 + 1/6 also 1/3 an der GbR beteiligt ist. Meine Frage: besteht die Möglichkeit, entsprechend der Regelungen zur Betriebsaufspaltung, aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips bei der GbR zu verhindern, dass das Betriebsgrundstück - anteilig zu 1/3 - Betriebsvermögen wird.? Gem. BFH-Urteil vom 18.05.2004 IX R 83/00 ist der Mietvertrag mit der GbR steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn dem Mieter das Grundstück nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO anteilig zuzurechnen ist. Wird dann in der Arztpraxis 1/3 GbR Anteil oder 1/3 der Immobilie, aufgeteilt in Grund und Boden ausgewiesen? Wie erfolgt die Verbuchung der Miete nach Einlage in das Betriebsvermögen?
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