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Befreiung von Zoll und Mehrwertsteuer,lebensrettende Ausrüstungsgegenstände,begünstigte Einrichtungen

Mein Mandant ist Gewerbetreibender und unterliegt der Regelbesteuerung. Nun hat er eine Anfrage bekommen, lebensrettende Güter bzw. haltbare Lebensmittel in die Ukraine zu liefern bzw. zu versenden. Die Waren hat er zuvor mit Vorsteuerabzug eingekauft. Nun ist meine Frage, ob mein Mandant aufgrund der veröffentlichten Befreiung zur Mehrwertsteuer und Eingangsabgaben ebenfalls darunter fällt. Was ist hier zu beachten, wenn mein Mandant die Waren entgeltlich in die Ukraine versendet? Wie muss er vorgehen, und was hat das für umsatzsteuerliche Auswirkungen?
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