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getrennte Veranlagung,Veranlagung,Untätigkeitseinspruch

Die Eheleute leben ab dem 19.06.2021 getrennt. Für die Ehefrau haben wir eine Einzelveranlagung für die EStE 2021 beim Finanzamt abgegeben. Das Finanzamt möchte die Steuererklärung nicht veranlagen, sondern benötigt noch die Daten des Ex-Mannes, bevor der Steuerbescheid erteilt wird. Da der Ex-Mann sich querstellt und keine Absicht hat, seine EStE 2021 fertigzustellen, wollen wir Sie fragen, ob es da nicht eine Möglichkeit gibt, dass das Finanzamt die Veranlagung für die Ehefrau durchführt.
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