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Einkommensteuer,Zuflussprinzip,Umsatzsteuervorauszahlung

Mein Mandant bekam eine Erstattung aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember 2020 am 8.1.2021 auf seinem Bankkonto gutgeschrieben. Es besteht Dauerfristverlängerung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember 2020 wurde aber bereits frühzeitig eingereicht. Meines Erachtens liegt der Zeitpunkt der Gutschrift und die Möglichkeit, über den Geldbetrag wirtschaftlich verfügen zu können, innerhalb der Zehntagesregelung, so dass die Einnahmen im Jahr 2020 zu erfassen ist. Ist dies korrekt?
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