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§ 22 Nr. 3 EStG,Sonstige Einkünfte,Unternehmereigenschaft

Sachverhalt: Es handelt sich um eine notarielle Kaufoption, die einem Angestellten vor einigen Jahren eingeräumt wurde, zum Erwerb von 10 % einer GmbH. Das Angestelltenverhältnis wurde aufgehoben und die Kaufoption soll nun zurückgezogen werden, und als Entschädigung hierfür soll die Person eine Geldzahlung (in Raten) erhalten. Wie ist dieser Vorgang einkommensteuerlich zu beurteilen? Ist dieser Vorgang steuerbar? Um welche Einkunftsart handelt es sich hierbei? Handelt es sich aus Sicht des Entschädigten um sonstige Einkünfte? Ist die Kaufoption als sonstiges Wirtschaftsgut im Sinne des § 23 EStG qualifizierbar – die nach entsprechender Frist nicht der Einkommensteuer unterliegt?
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