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gebrauchtes Hybridfahrzeug,Datum der Zulassung/der Anschaffung,Prüfung der Mindestvoraussetzungen

Ein Mandant möchte ein gebrauchten Hybrid in 2022 kaufen, der die Mindestanforderung 40 km erfüllt. Erstzulassung war 2019. Frage: Gilt für die Prüfung der Mindestreichweite das Datum der Erstzulyassung oder das Kaufdatum? Im BMF-Schreiben 05.11.2021 RZ 11 steht es meines Erachtens nicht 100% drin, man könnte in der Tabelle Anschaffungszeitraum aber ableiten, dass das Kaufdatum gilt. Jedoch galt bei der Altregelung (Kürzung BLNP je kwh ausdrücklich, dass das Erstzulassungsdatum entscheidet)
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