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Kinderfreibetrag ? Übertragung,Unterhaltsverpflichtung,Anrechnung Kindergeld

Meine Mandantin lebt seit April 2019 von ihrem Ehemann getrennt. Dieser hält sich seit diesem Zeitpunkt im Ausland auf. Das gemeinsame Kind (geboren im Mai 2017) lebt bei meiner Mandantin (Mutter). Bei der Abgabe der Erklärung 2020 habe ich wegen Nichterfüllung der Unterhaltsverpflichtung des Ehemannes den Kinder-Freibetrag in voller Höhe beantragt. Den Anspruch auf Kindergeld habe ich mit der Hälfte (1.374 €) eingetragen. Frage: Ist dies zutreffend? Das Finanzamt berücksichtigt das Kindergeld in Höhe von 2.748 €. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat meine Mandantin nicht erhalten.
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