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Blockheizkraftwerk,Diverse Fragen

H. ist Eigentümerin eines Einfamilienhauses, welches selbst bewohnt wird und steuerlich irrelevant war. 2020 lässt H. an dem Gebäude einen Anbau herstellen. Der Anbau wird zu 100 % als Ferienwohnung mit Umsatzsteuer vermietet. Insgesamt ergibt sich ein Aufteilungsverhältnis von Eigennutzung der Wohnung und Ferienwohnung nach Wohnflächen von 70 zu 30. Die alte Heizungsanlage wird durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW) ersetzt. Das BHKW erzeugt Strom, welcher in beiden Gebäudeteilen genutzt wird, der überschießende Teil wird eingespeist und Einnahmen vom Energieversorger werden erzielt. Die Heizenergie kommt beiden Gebäudeteilen zugute. Ist das Betreiben des BHKW ein eigener Gewerbebetrieb, oder fallen die Kosten nur zu 30 % auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Da es sich ja um einen Gebäudeteil handelt, kann H. die Herstellungskosten als sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand (ggf. Aufteilung nach § 82b EStDV) geltend machen? Ansatz von fiktivem Eigenverbrauch? Bitte auch folgende Frage umsatzsteuerlich beantworten: Bei 100%iger Zuordnung zum Unternehmensvermögen darf auch für die 70 % selbstgenutzte Fläche der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, dann aber wahrscheinlich mit Ansatz des Eigenverbrauchs?
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