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Einkommensteuer,Steuerbefreiung,Testzentrum

Z hat vor rd. sechs Monaten ein Corona-Schnelltestzentrum in der Rechtsform einer Einzelunternehmung eingerichtet. Einwilligung und Beauftragung des örtlichen Gesundheitsamts dazu liegen vor. Durch hausinterne Schulungen eines hierfür beauftragten approbierten Facharztes wurde das von Z beschäftigte Personal auf die Testungen vorbereitet. Überwiegend war das Personal zuvor nicht im medizinischen Bereich tätig. Fraglich ist, ob die Einnahmen der Z für die Vergütungen der Testungen umsatzsteuerfrei sind und ob dem Personal steuerfreie Bezüge nach § 3 (26) EStG gezahlt werden können.
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