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§ 3a Abs. 5 EStG,§ 15 Abs. 2 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,Sanierungsgewinn

Unser Mandant A ist 70%iger Gesellschafter der B-GmbH & Co. KG. Im Jahr 2013 hat er den Kaufpreis von 2 Mio. € für den Erwerb des KG-Anteils fremdfinanziert; Kaufpreis und die damit zusammenhängenden Schulden sind im SBV bilanziert. Aufgrund fehlender Erträge aus der KG wurde A im Jahr 2014 insolvent. Über sein Vermögen wurde ein Insolvenzverfahren eingeleitet, die Schulden wurden aber unverändert bis 2020 im SBV bilanziert. Im Jahr 2020 wurde nun im Restschuldbefreiungsverfahren die Befreiung erklärt. Der Gewinn aus der Restschuldbefreiung von 2,0 Mio. € wurde als Sonderbetriebseinnahme gem. § 3a Abs. 5 EStG im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung erklärt. War diese Rechtsauffassung richtig? Gilt § 3a Abs. 5 EStG auch für Gewinne des Sonderbetriebsvermögens aus einer Restschuldbefreiung?
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