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Stichtagsprinzip,Nachträgliche Gehaltszahlung

Vater hatte zwei erwachsene Kinder (Schwester und Bruder); die Schwester ist in 2018 verstorben; von ihrem Arbeitgeber erhielt sie noch als Arbeitnehmerin für eine Arbeitnehmererfindung Zahlungen aus einem Patent als Arbeitslohn; die bis zum Todestag angefallenen Gehaltszahlungen erbte als Bankguthaben zur Hälfte der Bruder und zur Hälfte der Vater; der Erbschaftsteuerbescheid datiert vom Mai 2019 und ist weder vorläufig noch unter Vorbehalt. In 2020 ist der Vater verstorben; Erbe war der Sohn. In 2022 ergibt sich aus neuen, nachträglichen Lizenzeinnahmen aus dem Patent für die verstorbene Schwester noch eine Gehaltszahlung in Höhe von Euro 600.000,-; der frühere Arbeitgeber behält hierfür die Lohnsteuer ein und zahlt das Gehalt der Schwester an den lebenden Bruder als Erben aus. Ist der Bruder verpflichtet, die nachträgliche Gehaltszahlung an die Schwester beim Finanzamt als zusätzliche Erbschaft zu erklären? Zum Zeitpunkt des Ablebens der Schwester waren die 600.000,- offensichtlich noch nicht existent bzw. bestand kein Rechtsanspruch auf diese zusätzliche Gehaltszahlung. Ermäßigt sich hier die ErbSt nach § 27 für den Teil, der von der Schwester an den Vater gegangen wäre (Hälfte) und nach dessen Ableben an den Sohn geht? Die andere Hälfte geht direkt von der Schwester an den Bruder. Vielen Dank.
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