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Bewertung,unbebautes Grundstück

Bei der Bewertung eines unbebauten Grundstücks ist die Eigenschaft des unbebauten Grundstücks festzustellen. Ist dabei die tatsächliche Benutzung zum Besteuerungszeitpunkt (Stichtag der Schenkung) entscheidend oder die sich aus der Lage der objektiven Beschaffenheit ergebende Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks? Zum Übertragungsstichtag waren sechs Flurstücke Gegenstand der Schenkung. Diese waren lt. Liegenschaftskataster (Auszug sechs Monate vor Stichtag) größtenteils als Grünland deklariert, ein Flurstück als Verkehrsfläche und eines als gemischt genutzt. Schon vor der Übertragung wurden Messungen der Grundstücke für einen Bebauungsplan vorgenommen. Der Bebauungsplan lag zum Zeitpunkt der Schenkung vor und wurde bei der Stadt eingereicht. In Kraft getreten ist dieser allerdings erst acht Monate nach Schenkung. Auch die Flurstücke wurden erst nach der Schenkung in einem Flurstück zusammengefasst. Das FA ist der Auffassung, dass allein die objektive Beschaffenheit der sich ergebenden Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks entscheidend ist, bewertet alle Flurstücke einheitlich als Bruttorohbauland und setzt 50 % des Bodenrichtwerts (baureifes Land) an. Ist die Auffassung der Finanzverwaltung rechtmäßig?
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