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Bewertung,Einfamilienhaus,Vergleichswertverfahren

Im laufenden Rechtsbehelfsverfahren geht es um die Frage der Bewertung von mehreren EFH. Ich habe die Werte nach dem Ertragswertverfahren erklärt. Das FA ist der Ansicht, dass das Vergleichsverfahren angesetzt werden muss, und hat mir zu diesem Zweck auch die Vergleichsobjekte mit Schwärzungen übermittelt. Ich bin der Ansicht, dass die Objekte nicht vergleichbar sind, da es sich zum Teil um Vergleichsobjekte handelt, die deutlich größer sind, eine höhere oder deutlich niedrigere Wohnfläche haben und vom Baujahr stark abweichen. Die Objekte befinden sich zwar in der Nähe einer Großstadt, jedoch können unter den Vergleichsobjekten auch Objekte mit einem unmittelbaren Bezug zu einem großen See sein, der an diesem Ort liegt. Die Objekte des Mandanten befinden sich nicht an diesem See und sind etwas entfernt gelegen. Fragen: Hat das FA mit dem bevorzugten Vergleichsverfahren die richtige Wahl getroffen? Habe ich eine Möglichkeit gegenüber dem FA, wenigstens die Straßen zu erfahren, um die Bodenwerte herauszufinden?
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