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Schenkungsteuer,§ 7 ErbStG

Eine Start-up-Firma wird in Form einer GmbH gegründet. Gesellschafter sind A und B zu je 50 %, das Stammkapital wird i.H.v. von je 12.500 € eingezahlt. Zwei Jahre später wird ein neuer Gesellschafter aufgenommen und das Stammkapital wird im Rahmen einer Kapitalerhöhung von 25.000 € auf 50.000 € erhöht. Die neuen Anteile zeichnet i.H.v. 25.000 € der C. 1. Variante: In den ersten beiden Jahren ist nichts passiert, UN-Wert nach wie vor 25.000 € = Stammkapital. 2. Variante: Der UN-Wert der GmbH beträgt 1.000.000 € (inklusive des Stammkapitals i.H.v. 25.000 €). Frage: Welche steuerliche Auswirkung ergibt sich durch die Kapitalerhöhung in beiden Varianten für die Gesellschafter und die Gesellschaft?
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