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§§ 13a,13b ErbStG,Versagung der Verschonung bei Grundstücksvermietungen,Sonderbetriebsvermögen und Betriebsaufspaltung

An der A GmbH & Co. KG ist Mutter E zu 90 % und Sohn H zu 10 % beteiligt. Im Sonderbetriebsvermögen des Sohn H sind 10 % Anteile an der Komplementär GmbH und 100 % Anteile an der E GmbH enthalten. Die E GmbH hatte Sohn H im Jahr 2020 von Mutter E im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen bekommen. Im Sonderbetriebsvermögen der Mutter E sind 90 % Anteile an der Komplementär GmbH und 100 % des Betriebsgrundstücks enthalten. Das Betriebsgrundstück ist an die E GmbH verpachtet. Die Pachteinnahmen erhält die A GmbH & Co. KG. Die Abschreibung des Gebäudes wird bei Mutter E im Sonderbetriebsvermögen vorgenommen. Die A GmbH & Co. KG führt keine weitere Tätigkeit aus/unterhält keinen eigenen Geschäftsbetrieb. Der gemeine Wert für die A GmbH & Co. KG beträgt 0 €. Im Gebäude sind sowohl die Geschäftsräume der E GmbH (sie betreibt ein Elektrofachgeschäft) als auch die privaten Wohnungen der Mutter E und des Sohns H. Der Grundbesitzwert für das Gebäude beträgt rd. 650.000 €, aufgeteilt nach Flächen für Betrieb 500.000 € und für privat 150.000 €. Wenn Mutter E die 90 % Anteile an der A GmbH & Co. KG und das SBV zu 100 % mit dem Betriebsgebäude an Sohn H im Wege der vorweggenommenen Erbfolge überträgt, ist dafür der Verschonungsabschlag nach § 13a ErbStG anzuwenden?
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