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Nießbrauch,Bewertung

Bei einer Grundstücksübertragung soll sich der Übergeber ein Nießbrauchsrecht vorbehalten. Der Nießbrauchswert ermittelt sich nach BewG: Jahresrohmiete x Vervielfältiger, wobei die Jahresrohmiete auf das 18,6fache des Grundstückswerts begrenzt ist. Es gibt die Auffassung von Steuerexperten, dass mit einem Gutachten der Wert des mit dem Nießbrauch belasteten Grundstücks/Gebäudes gegenüber der Behörde niedriger nachgewiesen werden kann, sodass dieser niedrigere Wert als Grundstückswert angesetzt werden kann. Gibt es hierzu weiterführende Literatur/Rechtsprechung/Erfahrung? Können Sie diese Auffassung teilen?
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