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Schenkung unter Lebenden,Wertsteigerung,Bewertungsstichtag

Der Steuerpflichtige A ist an einer GmbH beteiligt. A hat gegenüber B Verbindlichkeiten in Höhe von 100. A beabsichtigt nun, B als stillen Gesellschafter an seinem GmbH-Anteil zu beteiligen und ihm eine Gewinnbeteiligung von 50 % zu gewähren. Aktuell ist der GmbH-Anteil nichts wert. Allerdings sind Geschäfte angebahnt, bei denen davon auszugehen ist, dass erhebliche Überschüsse entstehen. Von diesen Überschüssen würde dann, bezogen auf die A zufließenden Beträge, B 50 % erhalten. Die Gewinnausschüttung wäre bei B steuerpflichtig, würde aber dazu führen, dass Verbindlichkeiten des A (private Verbindlichkeiten) ausgeglichen sind. Unsere Frage bezieht sich nun darauf, ob es ein Problem ist, wenn A jetzt B an seinem GmbH-Anteil, welcher – wie ausgeführt – nichts wert ist, mit einem geringen Einstiegsbetrag zu 50 % beteiligt und B dann mit der Gewinnausschüttung, die zwar erst in einigen Monaten, aber im selben Veranlagungszeitraum (2022) entsteht, erhebliche Beträge erhält. Liegt hier in der Übertragung des Gesellschaftsanteils von A auf B eine Schenkung vor, da die Anteile zwar heute einen niedrigeren Wert haben, aber absehbar im Wert steigen?
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